Denn seit 2000 ist es Freizeitkapitänen möglich auf bestimmten Gewässern in Deutschland das gemietete Hausboot auch ohne Sportbootführerschein Binnen zu führen. Das Fahrgebiet unserer Hausboote gehört ebenfalls zu dem Revier, das mit einer Charterbescheinigung befahren werden darf. Die Gewässer auf denen führerscheinfrei mit dem Charterbescheinigung gefahren werden darf, sind in § 9 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung festgelegt.
Unter Bootsfahrers spricht man nicht von der Charterbescheinigung, sondern vom Charterschein.
Den Charterschein können Sie direkt bei uns vor Ort erhalten. Das bedeutet Sie dürfen in der Zeit, in der Sie das Hausboot bei uns gechartert haben, auch ohne Sportbootführerschein fahren. Zu beachten ist, dass der Charterschein kein Führerschein ist und nur für die Dauer des Hausbootsurlaubs gültig ist. Den Charterscheinunterricht darf durchführen, wer selbst Besitzer eines Sportbootführerschein Binnen ist und besondere Kenntnisse in dem Fahrgebiet besitzt.
Vor Anreise bekommen Sie von uns den Link zum Charterschein per Mail zugeschickt damit Sie sich auf Ihren Urlaub auf dem Wasser vorbereiten können. In der theoretischen Einweisung erklären wir Ihnen alles was wichtig ist, um Ihren gemieteten Bootsurlaub auf der Mecklenburgischen Sennplatte sicher antreten zu können. Wir erklären Ihnen die Besonderheiten die ein Charterschein für das Revier Mecklenburgische Seenplatte, Müritz und Brandenburg (außer Berlin) mit sich bringt wie zum Beispiel Nachtfahrverbot, Fahrverbot ab Windstärke 4, alle Personen müssen Rettungswesten tragen, dass Mietboot darf nicht länger als 15 m sein und es darf nicht schneller als 12 km/h fahren.
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